>>> Ausbildung und Berufserfahrung







































Verena Lenz
dipl. Logopädin ISP (EDK)
Praxis für Kinder und Erwachsene

Albisstrasse 104
8038 Zürich

Telefon 043 300 30 81

verenalenz (at) lenzpraxis.ch


Krankenkassen-Zulassung

Eine logopädische Behandlung auf Krankenkasse erfordert eine ärztliche Verordnung
auf dem Verordnungs-Formular, das die Ärzteschaft (FMH) und die Krankenkassen- und
Logopädinnenverbände herausgegeben haben
. Je Verordnung sind maximal 12 Thera-
piestunden zulässig, Verlängerungen sind mit weiteren Verordnungen möglich (wieder-
um je für maximal 12 Stunden).
Die Abrechnung kann direkt über die Krankenkassen erfolgen.


Berechtigt zur Abrechnung mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung
des Kantons Zürich (AJB)

Mit Nachweis der mehr als 10jährigen Praxis als Logopädin und nach Prüfung und Ge-
nehmigung des vorgeschriebenen Praxiskonzeptes (Portrait, Grundsätze und Leitvorstel-
lungen, Interdisziplinäre Zusammenarbeit, Qualität, Aktenführung und Berichterstattung,
Zielgruppe, Schweigepflicht, Sonderpädogigische Leistungen, Förder- und Entwicklungs-
planung, Zusatzangebot Homöopathische Unterstützung, Erlebnisqualität, Referenzen)
bin ich berechtigt, Therapien mit Kindern und jungen Erwachsenen durchzuführen, für die
das AJB (bzw. das abklärende Kinderspital des Kantons Zürich) eine Therapie empfiehlt.
Für Kinder vor der Schulpflicht und nicht mehr schulfplichtige junge Erwachsene (Alters-
grenze 20 Jahre) übernimmt bei gegebener Indikation das AJB die Behandlungskosten .


Meine logopädische Therapie unterstütze ich seit Jahren und mit
Erfolg mit der Methode und den Mitteln der klassischen Homöopathie.

Die homöopathische Unterstützung biete ich nur auf Wunsch und im Einverständnis
mit den Patientinnen und Patienten bzw. deren Eltern an. Sie kann den Therapieverlauf
verkürzen. Diese nur auf Wunsch angebotene Unterstützung erfolgt ausserhalb der
vom AJB angeordneten und bezahlten Therapiezeit.


>>> Honorar- und Kosteninformation